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Bitte schreddern!

  • von Andrea Walter
  • 04 Juni, 2019

Was wie wo vernichtet werden muss...

In DSGVO-Zeiten herrscht auch bei diesem Thema immer wieder Unsicherheit.
Daher finden Sie hier ein paar Infos und Tipps zur Datenvernichtung:

Zu allererst: bitte überlegen Sie bei jedem noch so kleinen Schnipsel/Post-it/Ausdruck, ob er wirklich in Ihren Papierkorb wandern darf! 
Was ist darauf angegeben? Handschriftliche Notizen, wie Kundenname, Telefonnummern, E-Mail-Adressen? Dann bitte nicht in den "öffentlichen" Müll! Ein dsgvo-konformer Aktenvernichter ist da auf jeden Fall die bessere Wahl.
Folgende Daten dürfen Ihr Büro nur zerkleinert verlassen:
  • Umsatz- und Finanzberichte
  • Mitarbeiterdaten, wie z. B. Gehaltsabrechnungen
  • Kundenlisten
  • Patientendaten
  • Rechnungen
  • Kreditkartenbelege
  • Dokumente, auf denen die Sozialversicherungsnummer, Geburtsdaten, Kontonummern, Passwörter u. ä. angegeben ist
Als kleine Info: In der DSGVO sind 7 Sicherheitsstufen bzgl. der Datenkategorie festgelegt. Entsprechend dieser Sicherheitsstufen sind die passenden Aktenvernichter auszuwählen. Auf dem Aktenvernichter sind die Sicherheitsstufen angegeben, die er bewältigen kann bzw. in welche Form und Größe er "schnipselt". Stufe 1 entspricht der größten, groben Schnipselart - geeignet für allgemeine Daten. Hochsicherheitsdaten entsprechen der kleinsten Schnipselart, also Stufe 7 in Mikrogröße. Sollten Sie Dokumente mit personenbezogenen Daten vernichten müssen, so ist die Sicherheitsstufe 3 völlig ausreichend. Bei Patientendaten, Arbeitsverträgen, Bilanzen usw., also sensiblen Daten, sind Sie bei Stufe 4 richtig.

Gute Aktenvernichter schaffen es auch, alle Arten von Datenträgern, wie z. B. Mikrofilme, Folien, CD's, Chipkarten usw. zu vernichten. Sollte Ihr Aktenvernichter die Material-Klassifizierung P haben, dann ist er ausschließlich für Papier geeignet.

Mein heutiger Tipp:
Bei www.dahle-office.de kann man den geeigneten Aktenvernichter in drei Schritten konfigurieren.

Mit den besten OfficeBOXX-Grüßen
Andrea Walter
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